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   OLG Hamm, 18.12.2003 - 6 U 105/03   

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https://dejure.org/2003,6873
OLG Hamm, 18.12.2003 - 6 U 105/03 (https://dejure.org/2003,6873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.12.2003 - 6 U 105/03 (https://dejure.org/2003,6873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 6 U 105/03 (https://dejure.org/2003,6873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Radfahrers für Folgen des Sturzes eines anderen Radfahrers im Zuge eines Überholvorgangs; Höhe des Haushaltsführungsschadens; Höhe des Schmerzensgeldes bei Kompressionsfraktur des 12. Brustwirbelkörpers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Überholen von Radfahrern untereinander mit zu geringem Seitenabstand und zur Berechnung des Haushaltsschadens

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Umfang der Schadensersatzpflicht bei Verursachung eines Unfalls durch zu dichtes Überholen eines Radfahrers ohne Berührung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 631
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Während der Zeit einer stationären Behandlung ist der Haushaltsführungsschaden in einem Ein-Personen-Haushalt naturgemäß deutlich reduziert und beschränkt sich im Allgemeinen auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen (vgl. OLG Hamm NZV 2004, 631, 632 ; Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht, 3. Aufl., Kap. 7 A Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2016 - 9 U 115/15

    Haftung bei Fahrradunfall: Pflichten des Radfahrers beim Überholen eines anderen

    Andererseits muss jedoch auch ein überholender Radfahrer berücksichtigen, dass bei dem anderen Radfahrer grundsätzlich mit mehr oder weniger unvermeidlichen Schwankungen zu rechnen ist (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.03.1980 - 3 U 141/79 - zitiert nach Juris; OLG Hamm, NZV 2004, 631).

    Bei Radwegen mit einer begrenzten Breite ist es oft sinnvoll und in der Praxis auch vielfach üblich, erst dann zu überholen, wenn der Überholer sicher ist, dass er vom anderen Radfahrer wahrgenommen wird, und dass dieser sein Fahrverhalten auf den Überholvorgang einrichtet (vgl. zur Verständigung unter Radfahrern vor einem Überholvorgang OLG München, VRS Band 69, 254, 256; OLG Hamm, NZV 2004, 631, 632).

  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 1748/07

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Vermutung der

    Während der Zeit einer stationären Behandlung ist der Haushaltsführungsschaden jedenfalls in einem Ein-Personen-Haushalt naturgemäß deutlich reduziert und beschränkt sich im Allgemeinen auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen (BGH VersR 2009, 515, OLG Hamm NZV 2004, 631).
  • KG, 26.02.2018 - 22 U 146/16

    Kollision zweier Fahrradfahrer bei einem Überholvorgang auf einem Fahrradweg:

    Insoweit muss der Überholende zwar berücksichtigen, dass Radfahrer regelmäßig keine eindeutig klare Fahrlinie haben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Mai 2016, 9 U 115/15, juris Rdn. 20; OLG Hamm, Urteil vom 18. Dezember 2003, 6 U 105/03, juris Rdn. 11; zu Kraftfahrern: 12. Senat, Urteil vom 12. September 212 U 9590/00, juris Rdn. 42).
  • OLG Oldenburg, 20.06.2008 - 11 U 3/08

    Höhe des Haushaltsführungsschadens bei stationärem Aufenthalt einer

    Dann ist die für diesen Zeitaufwand erforderliche Vergütung anhand der Tabelle 5 bei Schulz-Borck/Hofmann zu ermitteln Die Berechnung erfolgt daher nach folgender Formel: Zeitaufwand x Prozentsatz konkrete Beeinträchtigung Haushaltsführung x Nettostundenlohn einer erforderlichen Haushaltshilfe (vgl. auch OLG Oldenburg, ZfS 1989, 340, VersR 1993, 1491, OLG Hamm NZV 2004, 631. OLG Dresden v.10.03.2005 1 U 2154/04. Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Auflage. Rd. 369).
  • OLG Hamm, 22.11.2022 - 7 U 8/22

    Haftung eines Fahrradfahrers wegen Kollision mit einem anderen Radfahrer im Zuge

    Auf die Möglichkeit geringfügiger seitlicher Fahrbewegungen des zu Überholenden einschließlich der aus unterschiedlichen Gründen oft leicht schwankenden Fahrlinie eines Radfahrers muss er sich einstellen (OLG Hamm Urt. v. 18.12.2003 - 6 U 105/03, juris Rn. 11; OLG Karlsruhe Beschl. v. 30.5.2016 - 9 U 115/15, juris Rn. 25) .

    Daher kann, wer auf schmalem Radweg einen anderen Radfahrer durch Überholen gefährden würde, zur Abgabe eines Klingelzeichens verpflichtet sein, zumal die vorausfahrende Person an gefährlichen Stellen nicht mit Überholversuchen rechnen muss (OLG Hamm Urt. v. 18.12.2003 - 6 U 105/03, juris Rn. 11) .

  • OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Er beschränkt sich im Allgemeinen auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen (vgl. BGH r+s 2009, 362; OLG Hamm NZV 2004, 631).

    Soweit der 6. Zivilsenat des OLG Hamm mit Urteil vom 18.12.2003 (NZV 2004, 631, 632) einen Stundensatz von 8, 00 EUR netto für erstattungsfähig erachtete, hält der Senat diesen Betrag angesichts der Preissteigerungen, die seit 2003 auch im Lohnbereich zu beobachten sind, für nicht mehr zeitgemäß.

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